Streaming – ein gutes Geschäft für Musiker?

Die provokative Frage ob „Streaming – ein gutes Geschäft für Musiker?“ ist, muss aktuell mehr denn je gestellt werden.
Bereits im Frühjahr 2023 legte Markführer SPOTIFY einen neuen „Verteilungsplan“ vor nach welchem angeschlossene Künstler*innen nur noch eine Ausschüttung zu erwarten haben wenn sie „mindestens 1.000 Streams pro Monat“ vorweisen können.
Viele Musikhörer*innen haben heute die Vorzüge des Streamings für sich entdeckt. Laut einer Studie der GEMA wurde im Jahr 2023 Musik zu 45% anteilig über Streamingportale abgerufen. Die restlichen 30% teilen sich dann Radiostationen (15%) und CD- und Schallplattenverkäufe (7%) und sonstige Nutzungen.
Musikstreaming wird, Stand 2021, von knapp der Hälfte der Deutschen ab 14 Jahren genutzt (45 %), dies entspricht rund 31,8 Mio. Nutzer:innen. Damit hat sich der Anteil gegenüber 2013 mehr als versechsfacht. Mehr als 80 % nutzen intensiv (täglich oder wöchentlich). Bei den 14- bis 29-Jährigen liegt der Nutzungsanteil bereits bei 84 %.
Quelle: https://www.gema.de/de/aktuelles/streaming
Durch Streaming ist Musik für Verbraucher:innen heute leichter verfügbar,
individueller nutzbar und außerdem günstiger als je zuvor.
Ganz anders sieht es dagegen mit der Vergütung der Musiknutzung an die Urheber*innen durch die Streaming-Portale aus.
Streaming-Wachstum auf dem Rücken der Musikschaffenden

Hierzu nochmals die Aussagen der Studie im Auftrag der GEMA:
Im Rahmen der Studie berechnete die Forschungsgruppe von Goldmedia die Nettoumsatzverteilung bei einem Standard-Einzelabonnement. Diese Abonnements werden üblicherweise zu einem Preis von 9,99 Euro pro Monat angeboten. Etwa zwei Drittel der Nutzenden streamen über kostenpflichtige Abos. Das Ergebnis: Rund 30 Prozent der Nettoumsätze bei einem Standard-Einzelabonnement verbleiben bei den Streaming-Diensten. Rund 55 Prozent werden an die Leistungsschutzrechtsseite (Musiklabels und Musiker/-innen) ausgeschüttet, 15 Prozent der Nettoumsätze erhält die Urheberrechtsseite (Komponist/-innen, Textdichter/-innen, Musikverlage).
Besonders auffallend: Mit zusammen 22,4 Prozent Anteil an den Nettoumsätzen erhalten die Musikschaffenden (Urheber/-innen und Musiker/-innen) deutlich weniger als die Streaming-Dienste oder Labels.
Quelle: Goldmedia-Analyse; Basis: monatliche Gebühren für ein Standard-Streaming-Abonnement nach MwSt.; Rundungsdifferenzen möglich

Musikkonsumenten* sollten aber, bei aller praktischen Nutzung bedenken, dass das Abspielen von Streaming für Künstler*innen keine wirklich lukrative Einnahme darstellt, da die Abrechnungsmodelle für Artists durch die Streamingportale nur minimalste Vergütungen vorsieht.
Hierzu ein paar aktuelle Zahlen:
Pro Stream vergütet z.B. AppleMusic (ehem. iTunes) Künstlern* aktuell 0,00783 €, bei Spotify sieht es noch schlechter aus dort sind es 0,00397€. Man kann sich also vorstellen wie viele Streams ein Künstler generieren muss um überhaupt 1.-€ zu „verdienen“.
Der KAUF eines Albums egal ob als Vinyl, CD oder in Form eines USB-Sticks bietet uns Künstlern* daher wesentlich bessere Einnahme Möglichkeiten um überhaupt noch etwas mit unserer Musik zu verdienen!

Wichtig: bitte beachten Sie beim Abspielen via Streaming die Titel immer komplett bzw. jedoch mindestens 35 Sekunden abzuspielen. Ein weiteres Problem beim Streaming ist nämlich, dass eine Ausschüttung von Vergütungen an die Künstler durch die Streaming Provider nur bei komplett abgespielten oder (dann anteilig) mindestens 35 Sekunden abgespielten Titeln erfolgt. Kürzer abgespielte Titel WERDEN NICHT abgerechnet = 0,00000 € !
