Was ist CITES?

    Was ist CITES?

    Natürlich wissen wir alle, dass bereits zahllose Tier- und Pflanzenarten ausgerottet sind, aber ohne internationale Vereinbarungen ist es offenbar absolut nicht möglich, diesen unseligen Trend zu begrenzen und für den Fortbestand von Tier- und Pflanzenarten zu sorgen.

    1973 wurde deshalb in Washington ein Abkommen unterzeichnet, das fortan den weltweiten Handel mit Exemplaren geschützter Arten regeln sollte. Inzwischen haben mehr als 180 Staaten dieses Abkommen ratifiziert und in ihr nationales Recht überführt. Regelmäßig treffen sich die Unterzeichnerstaaten, um das Abkommen weiterzuentwickeln und die Schutzvorschriften anzupassen.

    Es ist die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ – kurz CITES.
    In Deutschland sind die 16 Bundesländer mit der Umsetzung der Vorschriften für den Handel innerhalb Deutschlands bzw. der EU betraut.
    Für die Erteilung von CITES-Genehmigungen zur Ein oder Wiederausfuhr aus Ländern bzw. in Länder außerhalb der EU ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zuständig.

    Was ist CITES?
    Credit: Gear background: Sonny Abesamis CC BY 2.0, Alligator: USFWS, primate: Vanessa Woods, pink lady slipper orchid: Thomas Barnes/University of Kentucky, paddlefish: Tennessee Aquarium

    Sehr zu empfehlen, die entsprechenden Seiten im Netz. Ende September/Anfang Oktober 2016 haben sich die Vertragsstaaten in Südafrika getroffen und neue Vorschriften verabschiedet. Drei Monate danach treten sie in den einzelnen Ländern in Kraft, also am 2. Januar 2017. Am Status von Rio-Palisander wurde nichts geändert, dieses Holz steht nach wie vor in der höchsten Schutzklasse (im sog. CITES Anhang I).

    Jeglicher Handel, jegliche Verarbeitung ist verboten, es sei denn, ein Händler kann nachweisen, dass das Material legal der Natur vor 1992 entnommen worden ist.
    Das ist z. B. der Fall, wenn er das Holz/Instrument schon vor 1992 besessen hat.

    Was ist CITES?

    Gegenstände aus diesem Holz – in unserem Fall Instrumente – dürfen nicht ohne die erforderlichen EU-Bescheinigungen gehandelt werden, der Transport über EUGrenzen und jegliche kommerzielle Verwertung ist nur mit CITES-Genehmigungen bzw. EU-Bescheinigungen möglich.

    Im Fall von Instrumenten bedeutet dies, dass sie nicht ohne die bereits genannten EU-Bescheinigungen kommerziell zur Schau gestellt werden dürfen. Auch Instrumentenbauer dürfen solche Instrumente nur zur Reparatur annehmen, wenn der Besitzer über die erforderlichen Nachweisdokumente zum legalen Besitz (bezogen auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen) verfügt.

    Fazit

    Aktuell stehen mehr Fragezeichen als Fakten im Raum. Auch bei dem Leitfaden der Branchenverbände handelt es sich durchweg um Empfehlungen – welche Auswirkungen die neuen Richtlinien für uns Musiker tatsächlich haben werden, muss sich noch zeigen. Es ist aber auf jeden Fall davon auszugehen, dass Händler und Instrumentenbauer mit deutlich größerem Aufwand konfrontiert werden als die Spieler. Aber auch dies ist nur eine Vermutung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine betroffenen Gitarren, Bässe etc. noch in diesem Jahr registrieren. Ein Anruf bei der lokalen Unteren Naturschutzbehörde ist zudem anzuraten, um den für diese Sache zuständigen Bearbeiter gleich persönlich auszumachen. Denn von Mensch zu Mensch sieht manches Problem dann doch gleich durchsichtiger aus als wenn man sich stundenlang durch Paragrafen und Links fräst. Das ist zumindest unsere persönliche Erfahrung.

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